Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)


Erstbelehrung nach §43 IfSGPersonen, die in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen, Restaurants, Kantinen, Schulen, Kindergärten, …) arbeiten oder gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder Inverkehrbringen benötigen in aller Regel eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Diese darf bei erstmalig aufgenommener Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Wir sind durch das Gesundheitsamt Hamburg mit der Durchführung der Erstbelehrung beauftragt. Somit können Sie auch bei uns eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz des Gesundheitsamtes Hamburg erhalten. Diese dauert nur 30 Minuten und kostet 27,- Euro, wobei eine Befreiung von der Gebühr leider nicht möglich ist.

Es handelt sich hierbei um eine reine Belehrung. Eine körperliche Untersuchung ist nicht vorgesehen.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Ausweis und die Gebühr in bar mit.
Eine Kartenzahlung ist bei uns nicht möglich. Es gibt aber mehrere Geldautomaten in direkter Nachbarschaft.



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