Dies ist ein spezieller Kurs mit einer Dauer von 9 Unterrichtseinheiten (7,5 Zeitstunden)
zum Beispiel für Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter oder Schulen in Niedersachsen, welcher von
den Unfallversicherungsträgern gefordert wird. Hier werden Maßnahmen der Ersten Hilfe
für Erwachsene sowie für Kinder gelernt. Dieser Kurs wird auch als Qualifikation für betrieblich Ersthelfende anerkannt.
Wenn eine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger erfolgen soll, dann ist meistens vorher dort eine Kostenübernahme zu beantragen.
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